Bei einem Neu- oder Umbauprojekt sind der Architekt oder die Architektin der Dreh- und Angelpunkt. Sie erarbeiten in der Regel nicht nur das Projekt, sondern berechnen auch die Kosten, führen die Ausschreibungen für die Handwerker durch, bereiten die Verträge vor, leiten die Ausführung der Arbeiten, nehmen zusammen mit der Bauherrschaft das Werk ab und kümmern sich am Schluss auch um die Mängelbehebung.
Für diesen Aufwand steht ihnen ein angemessenes Honorar zu. Dieses kann auf verschiedene Art berechnet werden: Bei kleinen Bauaufgaben etwa ist eine Verrechnung des Aufwandes nach geleisteten Stunden möglich. Bei grösseren Projekten, wie zum Beispiel der kompletten Sanierung eines Einfamilienhauses, erstellt der Architekt vorab eine Honorarofferte. In der Regel kommt dafür eine vom Schweizer Ingenieur- und Architektenverein SIA erarbeitete Formel zum Einsatz. Diese basiert auf den zu erwartenden Baukosten und berücksichtigt unter anderem den Schwierigkeitsgrad der Bauaufgabe sowie den Aufgabenbereich. Übernimmt etwa ein spezielles Bauleitungsbüro die Ausführungsphase, so entfällt dieser Honoraranteil für den Architekten. Das so errechnete Honorar kann entweder als Pauschale fixiert werden oder passt sich der Kostenentwicklung des Bauprojekts an. Als Faustregel betragen die Honorarkosten eines Architekten im Schnitt zwischen zehn und zwölf Prozent der Baukosten.
Wichtig ist auf jeden Fall, mit dem Architekten einen Vertrag abzuschliessen, der das Honorar, dessen Berechnungsgrundlage sowie Regelungen zu den Anpassungen im Projektverlauf festhält. Entsprechende Vertragsvorlagen des SIA – die von vielen Architekten verwendet werden – beinhalten alle diese Punkte.