Was bedeutet «Basel III» für die Hypothekarzinsen?

Die Finanzkrise im Jahr 2008, die unter anderem die Rettung der UBS durch den Staat nötig machte, war Auslöser für das Reformpaket «Basel III». Dabei geht es unter anderem darum, dass die Banken für gewisse Hypotheken als Sicherheit neuerdings mehr Eigenmittel hinterlegen müssen. In Kraft treten diese Bestimmungen ab dem 1. Januar 2025. Das wird auch Folgen für einige Wohneigentümer und insbesondere für Besitzer von Renditeimmobilien haben.

Wer ab 2025 ein Mehrfamilienhaus kaufen möchte oder im Besitz eines solchen ist und die Erneuerung der Hypothek ansteht, wird dies allenfalls zu spüren bekommen. Denn gemäss «Basel III» muss ein Finanzinstitut, sofern die Belehnung durch die Hypothek bei solchen Immobilien über 60 Prozent des Liegenschaftenwertes liegt, einiges mehr an Eigenkapital hinterlegen als bisher. Damit steigen die Kosten der Bank für die Finanzierung. Diese Mehrkosten wird sie natürlich wiederum der Kundschaft in Form von höheren Hypothekarzinsen weiterverrechnen. Das Reformpaket kann damit also auch einen negativen Einfluss auf die Rendite von Anlageobjekten haben.

Für Wohneigentümer dürfte «Basel III» vor allem dann Konsequenzen haben, wenn sie bei der Bank nicht als erstklassiges Risiko eingestuft sind – eben etwa, weil ihre Belehnung sehr hoch ist. Auch hier muss die Bank künftig mehr Eigenkapital hinterlegen. Mit derselben Folge: höhere Hypothekarzinsen. Ist bei einer Erneuerung des Hypothekarkredits aufgrund der teureren Zinsen dann die Tragbarkeit nicht mehr gegeben, wird die Bank auf eine Teilrückzahlung der Hypothek bestehen oder im ungünstigsten Fall eine Erneuerung des Kredits sogar ablehnen. Und natürlich trifft dies auch potenzielle Neukäufer: Ist die Finanzierung sowieso schon knapp, könnten die höheren Hypothekarzinsen das Ende des Wohntraums bedeuten.