Wenn von den Eltern das Haus oder die Wohnung geerbt wird, stellt sich für die meisten Erben die grundlegende Frage: Wie weiter mit der Liegenschaft. Vielleicht besitzt man ja zum Zeitpunkt der Erbschaft selbst bereits ein Eigenheim – benötigt das Elternhaus also nicht mehr. Oder der eigene Lebensmittelpunkt befindet sich an einem komplett anderen Ort, als die geerbte Liegenschaft. Und nicht selten sind da auch noch Miterben, etwa die Geschwister, die ganz unterschiedliche Pläne mit dem Elternhaus haben können.
Gerade wenn man sich nicht einig wird oder sich vom Haus, in dem man aufgewachsen ist, noch nicht trennen kann, bietet es sich an, die Liegenschaft erst einmal zu vermieten. Dazu gilt es zu wissen: Finanziell lohnt sich dies in den seltensten Fällen. Denn oft muss für die Vermietung das Haus erst einmal wieder auf den aktuellen Wohnstandard gebracht werden. Auch der laufende Unterhalt kostet Geld und bedeutet nicht zuletzt auch einen hohen Zeitaufwand. Als Vermieter ist man schliesslich verpflichtet, das Objekt mängelfrei zu halten. Eine Vermietung sollte deshalb nur befristet gemacht und dies auch im Mietvertrag festgelegt werden.
Die naheliegendste Lösung ist der Verkauf der Immobilie – gerade auch wenn mehrere Erben involviert sind. Möglicherweise gäbe es jedoch noch eine dritte, mutigere Variante: die Entwicklung des Grundstücks. Lassen es die Baugesetze zu, könnte die alte Liegenschaft vielleicht abgebrochen und durch eine grössere, mit mehreren Wohnungen, ersetzt werden. So liessen sich die neuen Wohnungen mit höherem Gewinn verkaufen oder man vermietet diese und hat dadurch regelmässige zusätzliche Einnahmen. Wer ein solches Projekt ins Auge fasst, sollte sich aber bereits vor der konkreten Planung von Finanz- und Bauexperten beraten lassen.