Wertdefinitionen bei Immobilien – Teil 1 von 2

Wer eine Wohnimmobilie besitzt, wird über die Zeit mit verschiedenen Wertbegriffen konfrontiert. Sie haben alle einen Bezug zur Liegenschaft, aber höchst unterschiedliche Bedeutungen. In einer zweiteiligen Serie stellen wir die wichtigsten Definitionen vor.

Verkehrswert/Marktwert: Er gibt an, welchen aktuellen Wert die Immobilie auf dem Markt hat. Die Zahl wird im Rahmen einer Immobilienbewertung durch einen Schätzer oder per Computer (z.B. Hedonisches Modell) errechnet. Basis bilden die gehandelten Preise für ähnliche Immobilien in derselben Region sowie der Vergleich von objekt- und lagespezifischen Kriterien des eigenen Objekts mit denen anderer Gebäude. Der Verkehrs- oder Marktwert wird meist für Preisverhandlungen bei Verkäufen, bei der Vergabe von Hypotheken oder bei der Aufteilung von Erbschaften verwendet.

Gebäudeversicherungswert: Dieser Wert wird von der kantonalen Gebäudeversicherung oder in gewissen Kantonen von einer privaten Versicherungsgesellschaft ermittelt und dient als Basis für die Versicherungsprämie. Er zeigt, wie hoch die Kosten für die Neuerstellung des kompletten Gebäudes – etwa nach einem Brand – ausfallen würden. Darin nicht enthalten sind die Wiederherstellung der Umgebung und das Grundstück.

Steuerwert/Amtlicher Wert: Grundstücke und Liegenschaften müssen versteuert werden. Bei Privatpersonen einerseits als Vermögen und andererseits – wen es sich um selbst bewohntes Eigentum handelt – auf der Einkommensseite über den Eigenmietwert. Basis dafür bildet der vom Steueramt festgelegte Wert der Liegenschaft. Dieser entspricht meist etwa 70 bis 80 Prozent des Marktwerts. Er wird – abhängig von der Entwicklung auf den Immobilienmärkten – von Zeit zu Zeit (in der Regel alle 10 Jahre, oder nach Vornahme grösserer Investitionen) im Rahmen einer Neueinschätzung angepasst.