Einst galt Asbest als Wunderfaser – sie war leicht zu verarbeiten, schützte sicher vor Bränden und war erst noch günstig. Seit 1990 ist das einstige Wundermaterial in der Schweiz verboten, denn heute weiss man: Die Fasern können sich in der Lunge festsetzen und zu Krebs führen.
Auch wenn Asbest verboten ist, findet es sich noch in zahlreichen Gebäuden, die vor 1990 erbaut wurden. Etwa als Bedachungsmaterial, bei Elektrotableaus, im Zementkleber von Keramikplatten oder im Rücken von Kunststoffbelägen. Solange die Materialien nicht beschädigt werden, besteht kein spezielles Risiko. Vorsicht geboten ist hingegen bei Renovationsarbeiten. Besteht aufgrund des Gebäudealters Verdacht auf Asbest, sollte ein Schadstoffexperte beigezogen werden. Verantwortungsvolle Handwerker verlangen eine solche Schadstoffprüfung vor grösseren Arbeiten von sich aus. Findet sich Asbest, muss dieses fachgerecht entfernt und entsorgt werden. Das kann unter Umständen recht aufwändig sein. Bei Keramikplatten oder Bodenbelägen beispielsweise braucht es ein zertifiziertes Spezialunternehmen, das die Materialien entsprechend geschützt ausbaut.
Der Beizug einer Fachperson für Schadstoffe lohnt sich vorab auch beim Kauf einer älteren Liegenschaft. Zum einen weiss man dann, ob heikle Materialien vorhanden sind und kennt zum anderen grob die Kosten für deren Entsorgung. In der Regel schliessen Verkäufer die Haftung dafür aus. Entdeckt man Schadstoffe aber vor Abschluss des Vertrags, kann man die Kosten für deren Entsorgung beim Aushandeln des Kaufpreises ins Spiel bringen. Zumindest bei weniger gefragten Liegenschaften lässt sich so unter Umständen eine Preissenkung erreichen.